Natürliche Ressourcen
Die Region Süddänemark kartiert Vorkommen von Sand, Kies, Ton und anderen Rohstoffen und plant die zukünftige Versorgung mit diesen Ressourcen. Außerdem bearbeitet die Region Anträge auf Rohstoffabbau sowie die Ablagerung von Boden in Abbauflächen wie beispielsweise Kiesgruben.
Arten von Rohstoffen, die in der Region Süddänemark abgebaut werden
In der Region Süddänemark werden Rohstoffe wie Steine, Kies, Sand, Ton, Bentonit und Meereston abgebaut. Diese Materialien werden für viele Zwecke genutzt, unter anderem für den Bau von Häusern, Straßen, Deichen und anderer Infrastruktur.
Der Rohstoffplan und sein Zweck
Der Rohstoffplan („Råstofplanen“) legt den Rahmen für die Versorgung mit und den Abbau von Rohstoffen in der Region fest. Die Region Süddänemark ist dafür verantwortlich, Vorkommen von Sand, Kies, Ton und anderen Rohstoffen zu kartieren und die zukünftige Versorgung in einem Plan zu sichern, der mindestens 12 Jahre in die Zukunft blickt.
Der Plan legt die vom Regionalrat festgelegten Schwerpunktgebiete fest und bestimmt die übergeordneten Leitlinien für den Rohstoffabbau. Er zeigt, wo derzeit abgebaut werden kann und welche Gebiete für die zukünftige Versorgung reserviert sind. Ziel ist es, den Zugang zu Rohstoffen zu sichern und dabei Natur- und Umweltschutz, Stadtentwicklung und Infrastruktur zu berücksichtigen.
Laufzeit und Überprüfung des Rohstoffplans
Der Rohstoffplan umfasst einen Zeitraum von 12 Jahren. Alle vier Jahre muss der Regionalrat beurteilen, ob der Plan überarbeitet werden muss.
Definition eines Rohstoffvorkommens
Ein Rohstoffvorkommen ist definiert als Boden und Gestein, die mit der derzeit verfügbaren Gewinnungs‑ und Aufbereitungstechnik wirtschaftlich genutzt werden können.
Abbaugebiete im Rohstoffplan
Abbaugebiete sind klar abgegrenzte Flächen, wo grundsätzlich damit gerechnet werden kann, eine Genehmigung für den gewerblichen Rohstoffabbau zu erhalten, wenn ein Antrag gestellt wird.
Bei der Ausweisung von Abbaugebieten im Rohstoffplan nimmt die Region Süddänemark eine Gesamtbewertung vor und wägt die Rohstoffvorkommen und wirtschaftlichen Interessen gegen Natur, Umwelt, Landschaft, Wasserversorgung und andere Belange ab.
Innerhalb von Abbaugebieten haben Rohstoffvorkommen Vorrang. Das bedeutet, dass Veränderungen in der Landnutzung wie größere Bauprojekte, Stadtentwicklung, Aufforstung oder andere Aktivitäten, die einen späteren Abbau verhindern könnten, ohne Zustimmung der Region Süddänemark nicht stattfinden dürfen.
Interessengebiete für den zukünftigen Rohstoffabbau
Interessengebiete sind Flächen, in denen Rohstoffvorkommen erwartet werden, für die aber noch genauere Untersuchungen und/oder eine vertiefte Abwägung anderer Interessen erforderlich sind.
Interessengebiete werden ausgewiesen, um den zukünftigen Zugang zu Rohstoffvorkommen zu sichern. Wie in Abbaugebieten haben Rohstoffvorkommen Vorrang, sodass größere Veränderungen in der Landnutzung (z. B. neue Infrastruktur, Stadtentwicklung oder Aufforstung) nicht ohne Zustimmung der Region Süddänemark vorgenommen werden sollten, wenn sie einen späteren Abbau verhindern würden.
Eigentum an Rohstoffvorkommen und Verantwortung für den Abbau
Der Grundeigentümer ist Eigentümer der Rohstoffe im Rohstoffvorkommen und entscheidet, ob er eine Genehmigung für den gewerblichen Abbau beantragen möchte.
Die Ausweisung als Abbaugebiet eröffnet die Möglichkeit zum Rohstoffabbau, begründet aber keine Pflicht dazu. Der Grundeigentümer kann selbst einen Antrag auf eine Abbaugenehmigung stellen und den Betrieb führen, häufig schließt er jedoch eine Vereinbarung mit einem Unternehmer, der sowohl das Genehmigungsverfahren als auch den laufenden Betrieb übernimmt.
Geologische Bedingungen und Lage der Abbaugebiete
Geologische Bedingungen bestimmen, wo Rohstoffvorkommen von wirtschaftlichem Interesse zu finden sind. Sand, Kies und Ton wurden während der Eiszeiten von Eis und Schmelzwasser abgelagert und sind nicht gleichmäßig verteilt. Abbaugebiete werden dort ausgewiesen, wo ein nutzbares Vorkommen vorhanden ist und wo der Abbau aus Umweltsicht als vertretbar gilt.
Umweltprüfung des Rohstoffplans
Die Umweltprüfung ist ein Instrument, um zu erkennen, wie der Abbau von Rohstoffvorkommen die Umwelt beeinflussen kann. Für Abbaugebiete, in denen mit wesentlicher Auswirkungen zu rechnen ist, werden konkrete Auflagen festgelegt, um diesen zu verringern.
Die Umweltprüfung ist Teil des Rohstoffplans und erfolgt auf zwei Ebenen:
- auf der Detail‑Ebene – die Bedeutung des Abbaus in jedem einzelnen Abbaugebiet
auf der Gesamt‑Ebene – die Bedeutung des Rohstoffplans für die Umwelt in der Region Süddänemark.
Auswirkungen von Kiesgruben auf das Grundwasser
Im Allgemeinen gilt der Abbau von Rohstoffvorkommen sowohl oberhalb als auch unterhalb des Grundwasserspiegels nicht als Risiko für das Grundwasser. Der Abbau unterhalb des Grundwasserspiegels führt in der Regel nur zu einer geringen und vorübergehenden Absenkung des Grundwasserspiegels in der näheren Umgebung der Grube.
Der Rohstoffabbau an sich ist keine verschmutzende Tätigkeit. Es besteht jedoch ein Risiko für Öl‑ und Kraftstoffaustritte aus Maschinen und Lagerbehältern. In Abbaugenehmigungen legt die Region Süddänemark daher Auflagen zu Wartung, Kontrolle auf Ölverluste und sicherer Lagerung von Kraftstoffen fest, um die Umwelt zu schützen.
In einigen Teilen der Region ist bei Abgrabungen unterhalb des Grundwasserspiegels besondere Aufmerksamkeit für die Pyritoxidation erforderlich, da diese zu erhöhten Nickelkonzentrationen im Grundwasser führen kann. In solchen Fällen werden zusätzliche Auflagen in die Genehmigung aufgenommen, um das Grundwasser zu schützen.
Schutz von Natur und Umwelt in Abbaugebieten
Die Region Süddänemark weist Abbaugebiete dort aus, wo die Gesamtbelastung für die Umwelt als am geringsten eingeschätzt wird. Für jedes Abbaugebiet wägt die Region den Wert des Rohstoffvorkommens gegen Umwelt- und Naturschutz, Wasserversorgung, Archäologie, Stadtentwicklung, Infrastruktur usw. ab.
Bevor mit dem Abbau begonnen werden kann, ist eine Genehmigung erforderlich. Bei der Bearbeitung eines Antrags bewertet die Region die konkreten Bedingungen vor Ort und legt entsprechende Auflagen fest. Es ist nicht immer möglich, im gesamten ausgewiesenen Gebiet Rohstoffe abzubauen. So kann es beispielsweise Anforderungen an Abstände zu geschützten Deichen, Kulturdenkmälern oder Feuchtgebieten sowie zur Überwachung des Wasserstands in nahegelegenen Naturflächen geben.
Vor Erteilung der Genehmigung ist zudem ein Konzept für die Nachnutzung und Renaturierung der Fläche erforderlich. Ehemalige Kiesgruben werden nach Abschluss des Abbaus häufig in Erholungs‑ und Naturgebiete umgewandelt.
Grundstückswerte und finanzielle Entschädigung
Die Region Süddänemark hat keine rechtliche Befugnis, finanzielle Entschädigungen zu leisten, wenn ein Grundstück durch eine nahe gelegene Kiesgrube an Wert verliert.
Rücksichtnahme auf Nachbarn und lokale Gemeinschaften
Mit einer Abbaugenehmigung sind eine Reihe von Auflagen verbunden, die der Betreiber einhalten muss. Diese beruhen auf einer Einzelfallprüfung, umfassen aber häufig Anforderungen zur Begrenzung von Lärm und Staub.
In Zusammenarbeit mit dem Betreiber kann die Region Süddänemark beispielsweise verlangen, dass der Abbau zunächst in den Bereichen erfolgt, die der örtlichen Wohnbebauung am nächsten liegen, damit die stärksten Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig enden. Außerhalb des Abbaugebiets ist die Gemeinde für den Straßenbau zuständig und trifft die endgültige Entscheidung über die Zufahrten und Einmündungen.
Laufzeit von Abbaugenehmigungen
In der Regel gilt eine Abbaugenehmigung für 10 Jahre. Nicht immer werden alle Rohstoffe in einem Gebiet innerhalb dieses Zeitraums vollständig gewonnen. In solchen Fällen beantragt der Betreiber meist eine neue Genehmigung für weitere 10 Jahre, um den Abbau fortzusetzen.
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